10/3/2023

Was muss das Protokoll der Wahlen zum ASR enthalten?

Das Protokoll muss insbesondere mögliche Zwischenfälle enthalten, die sich während der Wahl ereignet haben könnten.. Es muss die Anzahl der Sitze angeben, die jeder Liste zugeteilt wurden, und die Gewählten namentlich mit der Anzahl der erhaltenen Stimmen aufführen. 

Die Zeiten für die Eröffnung und den Abschluss der Wahl müssen im Protokoll vermerkt werden. Andernfalls kann die Wahl für ungültig erklärt werden. Cass. Soc., 16/10/13, Nr. 12-21.680. 

Weder der Vorsitzende noch die Mitglieder des Wahlbüros können im Nachhinein die fehlenden Zeitangaben korrigieren. Der Kassationshof lässt jedoch zu, dass diese Zeiten auf einem Protokoll des Gerichtsvollziehers angegeben werden.Cass. soc., 17. März 2021, Nr. 19-23.918 

Das Protokoll muss in mehreren Exemplaren erstellt werden (ein Exemplar für den Arbeitgeber, ein Exemplar, das für den Aushang bestimmt sein kann, ein Exemplar für jede Kandidatenliste, ein Exemplar für den CTEP). Das Protokoll muss im Wahlraum unmittelbar nach Abschluss der Auszählung erstellt werden. Die Abfassung muss in Anwesenheit der Wähler erfolgen können. 

Achtung: Das Protokoll muss zwingend unmittelbar vor Abschluss der Auszählung erstellt werden. Die sofortige Erstellung des Protokolls der Berufswahlen nach Abschluss der Stimmenauszählung ist nämlich ein allgemeiner Grundsatz des Wahlrechts. Wird das Protokoll der Wahlen der Mitglieder des CSE nicht sofort nach Abschluss der Stimmenauszählung erstellt, werden die Berufswahlen für ungültig erklärt. Cass. soc, 

 27/05/20, n°19-13.504. 

Die Rechtsprechung ist bei diesem Grundsatz sehr streng und vertritt die Auffassung, dass die Wahlen für ungültig erklärt werden müssen, wenn das Protokoll nicht unmittelbar nach den Wahlen, sondern eher innerhalb einer Stunde nach Abschluss der Auszählung erstellt wurde. Cass. soc.,1. Juni 2022, Nr. 21-11.623. 

Alle Mitglieder des Wahllokals müssen das Protokoll unterschreiben. Fehlt eine Unterschrift, ist die Wahl ungültig und muss wiederholt werden. Cass. soc; 07/12/16, n° 15-26.096. 

Leere oder ungültige Stimmzettel sowie nicht vorschriftsmäßige Umschläge müssen dem Protokoll beigefügt und mit einem Hinweis auf den Grund für diese Beilage versehen werden. Cass. Soc., 25/01/16, Nr. 14-29.796. 

Die Wahlergebnisse, die sich aus der Erstellung des Protokolls ergeben, müssen vom Vorsitzenden des Wahlbüros öffentlich verkündet und im Wahlraum ausgehängt werden. 

Muss die Arbeitsaufsichtsbehörde über die Wahlen zum ASR informiert werden?

Seit dem 14. Dezember 2019 müssen die Protokolle der Wahlen zum CSE nicht mehr an die Arbeitsaufsichtsbehörde übermittelt werden. Ihre Übermittlung an das Bearbeitungszentrum reicht aus. 

Dekret Nr. 2019-1345 vom 11. Dezember 2019 zur Vereinfachung der Modalitäten für die Übermittlung der Protokolle der Berufswahlen an die Verwaltung. 

Online-Wahl
Elektronische Abstimmung 

Muss der CTEP über die Wahlen zum ESC informiert werden?

Der Arbeitgeber muss das Organ des Arbeitsministeriums, das für die Erfassung der Daten zu den Berufswahlen und die Messung der Repräsentativität der Gewerkschaften zuständig ist, über das Wahlergebnis informieren: das CTEP. 

Dazu muss er ihm innerhalb von 15 Tagen nach dem zweiten Wahlgang eine Kopie des Wahlprotokolls oder gegebenenfalls eine Kopie des Untätigkeitsprotokolls zusenden. 

https://www.legisocial.fr/modele-lettre/irp/courrier-trans mission-pv-elections-cse-ctep.html » 

https://www.legisocial.fr/formulaire-cerfa/proces-verbal carence-colleges-comite-social-economique-cse.html » 

Ziel dieses Verfahrens ist es, die Messung der Anhängerschaft der Gewerkschaftsorganisationen vorzunehmen und die Wahlergebnisse dem Kontrollbeamten der Arbeitsaufsichtsbehörde zur Verfügung zu stellen. 

Der Arbeitgeber verfügt zu diesem Zweck über eine Postanschrift: CTEP-TSA 79104- 76934 Rouen Cedex 9. 

Da das Arbeitsgesetzbuch vorsieht, dass die Übermittlungen auf elektronischem Wege nach einem gesicherten Verfahren erfolgen können, wurde in einem Erlass vom 4. November 2019 dieses Verfahren zur elektronischen Übermittlung von "Wahlergebnissen" präzisiert, ein Begriff, der Folgendes umfasst: 

Die Gesamtheit der Protokolle, einschließlich der Untätigkeitsprotokolle, die anlässlich der Wahlen der Mitglieder der Personaldelegation, der ordentlichen und stellvertretenden Mitglieder des Sozial- und Wirtschaftsausschusses, unabhängig von ihrem Wahlkollegium, im ersten Wahlgang und ggf. im zweiten Wahlgang erstellt wurden. 

Portal: für die Berufswahlen des ASR: https://www.elections-professionnelles.travail.gouv.fr/ 

Die Wahl der Nutzung des Portals für die Berufswahl muss im Falle einer Urnenwahl (Wahl in einem Umschlag) im Protokoll über die Vereinbarung vor der Wahl enthalten sein. 

Das Protokoll im Falle einer Wahl des ASR durch Briefumschlagwahl 

Wenn die Wahl durch Briefwahl stattfindet, muss ein Mitglied des Wahlbüros oder, falls dieses nicht anwesend ist, der Arbeitgeber die Wahlergebnisse in den Teledienst zur Übermittlung der Wahlergebnisse eingeben. 

Der Arbeitgeber hat dann 2 Möglichkeiten: 

Online-Ergebnisse bestätigen: Jedes Mitglied des Wahlbüros bringt auf der entsprechenden Seite des Teledienstes einen persönlichen Code (der ihm auf sein Mobiltelefon geschickt wurde) und sein Geburtsdatum an. 

Sobald die Ergebnisse bestätigt wurden, übermittelt der Arbeitgeber die Wahlergebnisse per Fernübertragung an die Plattform. 

Handschriftliche Protokolle unterschreiben und dann hochladen : Bei der Eingabe der Ergebnisse über die Plattform wird ein homologiertes Formular in Papierform erstellt, das von den Mitgliedern des Büros unterzeichnet werden muss. Dieses Formular muss dann gescannt und über die Plattform hochgeladen werden. 

Letzteres ist zwingend vorgeschrieben, wenn bei den Wahlen nicht teilgenommen wird. 

Das Protokoll im Falle einer Wahl des ASR durch elektronische Abstimmung 

Wenn die Wahl durch elektronische Abstimmung erfolgt, können die Ergebnisse nach Bestätigung durch den Arbeitgeber auf entmaterialisiertem Wege über die Plattform des Anbieters, der im Auftrag des Arbeitsministers handelt, übermittelt werden, wenn das Lastenheft dies vorsieht und der Herausgeber oder das ausstellende Unternehmen in der vom Arbeitsminister erstellten Liste eingetragen sind. 

Der Arbeitgeber erhält daraufhin eine elektronische Empfangsbestätigung mit einem Hyperlink zu einer Download-Plattform, auf die der Arbeitgeber eine gescannte Version der Wahlprotokolle hochlädt. 

HINWEIS: Die Datenfernübertragung ist nicht verpflichtend und Unternehmen, die dies wünschen, können ihre Wahlprotokolle weiterhin auf dem Postweg an das CTEP senden. 

Artikel D 2122-7, R 2314-22 des Arbeitsgesetzbuchs. 

Erlass vom 4. November 2019 zur Festlegung der Modalitäten für die elektronische Übermittlung der Ergebnisse der Berufswahlen an den für Arbeit zuständigen Minister.

Elektronische Abstimmung
Das Aushängen des Protokolls ist nicht obligatorisch

Anzeige der Namen der Personalvertreter 

Das Aushängen des Protokolls ist nicht obligatorisch, wird aber dringend empfohlen. Der Aushang des Untätigkeitsprotokolls ist hingegen obligatorisch. 

Die Namensliste der Mitglieder des ASR muss immer in den Arbeitsräumen ausgehängt werden. Sie zeigt den üblichen Arbeitsort der Ausschussmitglieder sowie ggf. ihre Mitgliedschaft in einem oder mehreren Ausschüssen des Ausschusses. 

Artikel R 2314-22 des Arbeitsgesetzbuchs. 

Die Information der Gewerkschaften per PV bei den Wahlen zum CSE

Der Arbeitgeber muss den Gewerkschaften, die Kandidaten aufgestellt oder an der Aushandlung des Protokolls über die Vorwahlvereinbarung teilgenommen haben, eine Kopie der Wahlprotokolle zukommen lassen. 

Artikel L 2314-29 des Arbeitsgesetzbuchs. 

Achtung: Vergessen Sie im Falle eines Mangels nicht, das Protokoll über den Mangel zu erstellen und zu verbreiten. Andernfalls kann der Arbeitgeber wegen Behinderung der Einrichtung von Personalvertretungsorganen verurteilt werden.